Rechtsprechung
LG Arnsberg, 25.10.2016 - 2 Qs 71/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Burhoff online
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, öffentlicher Verkehrsraum
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Unerlaubtes Entfernens vom Unfallort nur auf öffentlichem Straßenraum
- beck-blog (Kurzinformation und Volltext)
Kein öffentlicher Straßenverkehr auf Betriebsgelände mit Schranken davor!
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Betriebsgelände mit Schranken ist kein öffentlicher Verkehrsraum
- IWW
StGB §142
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewertung eines Unfallereignisses als Unfall im Straßenverkehr i.S. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Begehen der Tat im öffentlichen Verkehrsraum; Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis
- kanzlei-heskamp.de
- ra.de
- strafrechtsiegen.de
Unfallflucht - strafbar nur im öffentlichen Straßenverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Öffentlicher Verkehrsraum, Unfallflucht auf einem Betriebsgelände
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unfallflucht - nicht auf einem Betriebsgelände!
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Verkehrsrecht: Wann liegt eine Fahrerflucht vor?
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Straßenverkehrsdelikte: Kein öffentlicher Straßenverkehr bei einem Betriebsgelände, das allein dem Warenverkehr dient
Verfahrensgang
- AG Arnsberg, 07.10.2016 - 5 Gs 1613/16
- LG Arnsberg, 25.10.2016 - 2 Qs 71/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 06.06.2000 - Ss 227/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen …
Auszug aus LG Arnsberg, 25.10.2016 - 2 Qs 71/16
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Verkehrsraum öffentlich, wenn er entweder für jedermann ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten oder aber zumindest für eine allgemein bestimmbare größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen und auch so benutzt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.2008, 2 Ss 33/08, NZV 2008, 257; OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2000, Ss 227/00). - BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und …
Auszug aus LG Arnsberg, 25.10.2016 - 2 Qs 71/16
Bei der Prüfung der Frage, ob eine Duldung der Benutzung durch einen darüber hinausgehenden Personenkreis vorliegt, ist nicht auf den inneren Willen des Verfügungsberechtigten, sondern auf die für etwaige Benutzer erkennbaren äußeren Gegebenheiten abzustellen (BGH, Urteil vom 04.03.2004, 4 StR 377/03, BGHSt 49, 128-130). - OLG Hamm, 04.03.2008 - 2 Ss 33/08
Straßenverkehr; öffentlicher; Öffentlichkeit; Begriff
Auszug aus LG Arnsberg, 25.10.2016 - 2 Qs 71/16
Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Verkehrsraum öffentlich, wenn er entweder für jedermann ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten oder aber zumindest für eine allgemein bestimmbare größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen und auch so benutzt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.2008, 2 Ss 33/08, NZV 2008, 257; OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2000, Ss 227/00).